Rekultivierung

Die Weichen für die Rekultivierung werden bereits im Abbau- und Gestaltungsplan gestellt und damit vor dem eigentlichen Kiesabbau. Der erste Schritt zur Rekultivierung beginnt mit dem Abtragen und dem Sicherstellen der Bodenschicht.

Nach erfolgtem Kiesabbau muss der Boden wieder aufgebaut werden. Diese Arbeit erfolgt entsprechend dem natürlichen Bodenaufbau in folgenden Schritten:


  • Erstellen der Rohplanie (das «Relief» des Bodens ohne Unter- und Oberboden), vgl. Auffüllung
  • Auftragen des Unterbodens (B-Horizont)
  • Auftragen des Oberbodens (A-Horizont)


Das Rekultivierungsverfahren orientiert sich an bewährten Richtlinien:


  • Arbeit im Sommerhalbjahr und bei trockener Witterung
  • Befahren von Bodenaushub ist zu vermeiden
  • Einsatz von leichten Maschinen
  • Bei schlechtem Wetter Abtrocknung des Bodens abwarten
  • Begrünung und allenfalls Zwischenbegrünung


Die Umlagerung von zwischengelagertem Ober- und Unterboden in die Rekultivierung sollte möglichst direkt erfolgen – dadurch wird das Material am besten geschont. Bei instabilen Witterungsverhältnissen kann in Tagesetappen gearbeitet werden. Wenn der Boden einer landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt werden soll, muss der Oberboden unter Umständen zusätzlich entsteint werden.


Die Umsetzung der vielfältigen Vorgaben und die Witterungsabhängigkeit der Arbeiten führen dazu, dass sich der Bodenauftrag über Wochen oder sogar Monate hinziehen kann. Nach dem Auftragen der Bodenschichten wird zwecks Stabilisierung, Erhöhung der Tragfähigkeit und biologischer Aktivierung des neuen Bodens baldmöglichst mit der Ansaat begonnen.


Der Start neuer Abbauetappen ist meist an den Fortschritt der Rekultivierung einer ehemaligen Abbaufläche gebunden. Die Rekultivierung gilt dann als abgeschlossen, wenn der Oberboden aufgetragen und die Ansaat ordnungsgemäss erfolgt ist. Damit soll die Grösse der offenen Kiesabbauflächen in Grenzen gehalten werden.


Eine sorgfältige Rekultivierung nimmt längere Zeit in Anspruch. Bei einer landwirtschaftlichen Nutzung der Folgefläche liegen zwischen dem Auftragen des Bodens und der ersten landwirtschaftlichen Nutzung mindestens 5 Jahre.

Schaffung von naturnahen Flächen

Spätestens im Rahmen der Rekultivierung werden von den Unternehmen naturnahe Flächen geschaffen. Diese umfassen 15% der im Gestaltungsplan-Perimeter ursprünglich bewilligten Abbaufläche. Damit leisten die im Kiesabbau tätigen Unternehmen einen wesentlichen ökologischen Beitrag und fördern die Artenvielfalt und Biodiversität.

Die aktuellen "Richtlinien des Kantons Zürich für die Erstellung von naturnahen Flächen bei Abbauvorhaben" wurden 2022 definitiv festgesetzt und rückwirkend auf den 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt.